Allgemeine Geschäftsbedingungen  

 von Stefanie Arz (www.wuerzburger-stadtfuehrung.de) für Gästeführungen in der Region Würzburg

 

1. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Kunde oder Auftraggeber erkennt diese AGB mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB der Gästeführerin.

2. Vertragsabschluss

Der Kunde bzw. Auftraggeber erhält nach Absprache ein schriftliches Angebot. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung, z. B. per E-Mail durch Stefanie Arz wird der Vertrag wirksam. Bei verbindlichen telefonischen kurzfristigen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung gegeben.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Im Falle einer Verspätung wird die Gästeführerin möglichst frühzeitig per Mobiltelefon informiert. Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne Rücksprache besteht kein Leistungsanspruch mehr. Beginnt die Führung durch Umstände, die die Gästeführerin nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der Führungszeit oder Reduzierung des Honorars. Eine Verschiebung des Endzeitpunktes der Führung ist nur nach einvernehmlicher Absprache vor Ort möglich und entsprechend dem gültigen Honorarsatz zu vergüten.

4. Ablauf der Führung

Aufgrund äußerer Umstände, z. B. bei Großveranstaltungen, kann der Ablauf einer Führung geändert werden.

Aufgrund von jeweiligen Hausordnungen ist bei Innenbesichtigungen den Anweisungen der Gästeführerin zu folgen. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus der Führung begründen.

Wenn aufgrund von Sonderveranstaltungen durch den Eigentümer oder durch Dritte eine Führung z. B. in der Residenz Würzburg oder im Dom St. Kilian nicht stattfinden kann, sind Schadensersatzansprüche an die Auftragnehmerin ausgeschlossen. Das vereinbarte Führungshonorar hat weiterhin Gültigkeit.

Bei Führungen in der Residenz Würzburg kann es (auch bei Buchung eines eigenen Gästeführers) zu Wartezeiten kommen. Bei Bedarf können dort Gruppen unter 25 Personen mit Einzelgästen aufgefüllt werden. In der Residenz besteht eine Schließfachpflicht für größere Taschen und alle Rucksäcke.

5. Honorare und Zahlung

Die vereinbarten Honorare schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

Eintrittsgelder, z.B. in die Würzburger Residenz oder Museen, sind im vereinbarten Honorar nicht enthalten.

Wird die geplante Zeitdauer der Führung auf Wunsch des Auftraggebers deutlich überschritten (mehr als 15 Min.), so ist ein Vergütungszuschlag von 40 € für jede weitere Stunde fällig.

Bei Anfang und/oder Ende der Führung außerhalb Würzburgs hat die Gästeführerin Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten und Abdeckung des zusätzlichen Zeitaufwands.

Die Bezahlung kann vor dem vertraglich vereinbarten Termin erfolgen. Ansonsten ist die Zahlung vor Beginn der Führung direkt bei der Gästeführerin ohne gesonderte Aufforderung in bar und in vollem Umfang zu leisten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

Die genannten Honorare enthalten keine Umsatzsteuer, da die Auftragnehmerin Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG ist.

6. Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt bei Stadtführungen 25 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten/Fußführungen), bei Stadtrundfahrten sowie bei Fahrten ins Fränkische Weinland oder entlang der Romantischen Straße 45 Personen. Überschreitet die Teilnehmerzahl 25 Personen pro Gästeführerin, so ist die Gästeführerin berechtigt, einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen. Kann kein weiterer Gästeführer gefunden werden, so hat die beauftragte Gästeführerin einen Vergütungsanspruch in Höhe des zweifachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung getroffen werden.

7. Rücktritt durch den Auftraggeber (Stornierung)

Der Kunde bzw. Auftraggeber kann den Auftrag bis einschließlich dem siebten Arbeitstag (MO bis FR außer Feiertage) vor dem vereinbarten Termin schriftlich per Email kostenfrei kündigen. Die Kündigung ist nur mit Rückbestätigung gültig. Bei Stornierung zwischen dem 7. und 4. Tag fallen 50% der Kosten an, bei weniger als 4 Tagen werden 90% der Kosten und am selben Tag 100% der Kosten berechnet, hieraus ergibt sich kein Recht des Auftraggebers auf Nachholung der Führung zu einem anderen Zeitpunkt. Erscheint der Kunde bzw. Auftraggeber am Tag der gebuchten Führung nicht zum vereinbarten Termin – sei es durch eigenes oder fremdes Verschulden -, so wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung fällig.

8. Haftung

Die Haftung der Auftragnehmerin beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs. Durch ihre Mitgliedschaft im Würzburger Gästeführer e. V. ist die Auftragnehmerin über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. (BVGD) berufshaftpflichtversichert. Es handelt sich dabei um eine Gruppen-Haftpflicht- und Vermögensschadensversicherung bei der Generali Versicherung AG, 81731 München. Ausführliche Informationen dazu unter www.bvgd.org.

 Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen.

 9. Sonstige Rechte der Auftragnehmerin

Während der Führung sind Bild- oder Tonaufnahmen sowie Mitschnitte des Führungsinhalts nicht gestattet.

10. Geltendes Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Würzburg in Bayern.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt der Rest unabhängig davon.